Beratungskonzept der THR

Grundsätze

Unsere Beratung erfolgt nach den folgenden Grundsätzen.

Freiwilligkeit: Beratung ist ein Angebot.

Vertraulichkeit: Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte können sich auf die Verschwiegenheit der Beratungspersonen verlassen. Grundsätzlich besteht Schweigepflicht mit Ausnahme bei Fällen akuter Kindeswohlgefährdung.

Unabhängigkeit: Die Beratung erfolgt unabhängig und erfolgt ohne Weisung. Die Umsetzung ist Sache des Ratsuchenden.

Um den Schüler:innen bestmöglich zu helfen, arbeiten wir in enger Absprache als Team zusammen.

Das Aufgabenfeld der Schulsozialarbeit umfasst:



Krisenmanagement:

  • Unterstützung bei Krisen in Schule, Familie und Peergroup
  • Vermittlung zwischen Elternhaus und Schule bei Konflikten
  • Sicherung des Kindeswohles: Einleitung notwendiger Schritte im Falle eines Verdachts von bestehender oder drohender Kindeswohlgefährdung
  • Mitarbeit im Kriseninterventionsteams der Schule
  • Krisensituationen durch niederschwelligen Angeboten entschärfen

Krisenintervention/-prävention:

  • Krisenintervention im Mobbingfall
  • Hausbesuche bei Bedarf und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten
  • Schulabsentismus: Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, insbesondere mit dem oder der Schüler:in und/ oder den Erziehungsberechtigten
  • Entwicklung und Durchführung von Projekten zur kurzfristigen Krisenintervention in einzelnen Klassen
  • Vermittlung an Fachdienste und Zusammenarbeit mit diesen. Z.B. örtliches Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle, schulpsychologischem Dienst, Schulbegleiter, Familienhelfer:innen usw.

Unterrichtsprojekte:

  • Regelmäßige Durchführung von Veranstaltungen für Kindern, Eltern und Lehrer unter anderem in den Bereichen Sucht-, Gewalt- und Medienprävention
  • Ansprechpartnerin für Schüler mit physischen und psychischen Einschränkungen
  • „Tag der Gemeinschaft“ und „Coolnesstraining“

Team

Antje Hodapp

Schulsozialarbeiterin

Tel.: 0151 29 49 79 26

Ann-Christin Krämer

Schulsozialarbeiterin

Tel.: 0177 49 46 59 6