
Grundsätze
Unsere Beratung erfolgt nach den folgenden Grundsätzen.

Freiwilligkeit: Beratung ist ein Angebot.
Vertraulichkeit: Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte können sich auf die Verschwiegenheit der Beratungspersonen verlassen. Grundsätzlich besteht Schweigepflicht mit Ausnahme bei Fällen akuter Kindeswohlgefährdung.
Unabhängigkeit: Die Beratung erfolgt unabhängig und erfolgt ohne Weisung. Die Umsetzung ist Sache des Ratsuchenden.
Um den Schüler:innen bestmöglich zu helfen, arbeiten wir in enger Absprache als Team zusammen.

Das Aufgabenfeld der Schulsozialarbeit umfasst:
- Hilfe und Beratung bei Anträgen im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes
- Regelmäßige Sprechstunden und Beratungsmöglichkeiten für Schüler:Innen und Erziehungsberechtigte
- Kollegiale Beratung
Krisenmanagement:
- Unterstützung bei Krisen in Schule, Familie und Peergroup
- Vermittlung zwischen Elternhaus und Schule bei Konflikten
- Sicherung des Kindeswohles: Einleitung notwendiger Schritte im Falle eines Verdachts von bestehender oder drohender Kindeswohlgefährdung
- Mitarbeit im Kriseninterventionsteams der Schule
- Krisensituationen durch niederschwelligen Angeboten entschärfen
Krisenintervention/-prävention:
- Krisenintervention im Mobbingfall
- Hausbesuche bei Bedarf und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten
- Schulabsentismus: Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, insbesondere mit dem oder der Schüler:in und/ oder den Erziehungsberechtigten
- Entwicklung und Durchführung von Projekten zur kurzfristigen Krisenintervention in einzelnen Klassen
- Vermittlung an Fachdienste und Zusammenarbeit mit diesen. Z.B. örtliches Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle, schulpsychologischem Dienst, Schulbegleiter, Familienhelfer:innen usw.
Unterrichtsprojekte:
- Regelmäßige Durchführung von Veranstaltungen für Kindern, Eltern und Lehrer unter anderem in den Bereichen Sucht-, Gewalt- und Medienprävention
- Ansprechpartnerin für Schüler mit physischen und psychischen Einschränkungen
- „Tag der Gemeinschaft“ und „Coolnesstraining“

